key: cord-0887330-sho57pyp authors: nan title: SARS-Coronavirus-2 date: 2020-04-07 journal: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz DOI: 10.1007/s00103-020-03134-7 sha: ef3369477aeb9090f1de14e2d2d14078a0ec25e4 doc_id: 887330 cord_uid: sho57pyp nan Die Infektionen mit dem SARS-Coronavirus-2 (auch COVID-19-Pandemie (COVID = Coronavirus disease)) wurden erstmals Ende Dezember 2019 in der chinesischen Millionenstadt Wuhan entdeckt. Dort verursachte ein bis dahin unbekanntes Coronavirus eine Vielzahl von respiratorischen Infektionen, insbesondere Pneumonien. Aktuell geht man davon aus, dass der Erreger wahrscheinlich aus dem Tierreich stammt (Zoonose), wobei das Erregerreservoir bislang nicht klar ist. Um einer Ausbreitung in Staaten ohne leistungsfähige Gesundheitssysteme entgegenzuwirken, rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 die internationale Gesundheitsnotlage aus. In China wurden umfangreiche Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten einschließlich der Errichtung von großen Sperrzonen durchgeführt. Dennoch Bundesgesundheitsbl https:// doi.org/ 10.1007/ s00103-020-03134-7 © Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2020 SARS-CoV-2, auch nicht mit SARS-und MERS-Coronavirus [2] . Auch bei anderen Erregern respiratorischer Infektionen, insbesondere Influenza, gibt es keine Hinweise auf transfusionsassoziierte Infektionen. Somit wird das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 durch Transfusion von nicht-virusinaktivierten Blutkomponenten als sehr gering eingeschätzt. Zu dieser Einschätzung kommt auch das European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) in seinem aktuellen "Risk Assessment" [3] . Blutkomponenten (Plasma zur Transfusion, Thrombozytenkonzentrate), die mit zugelassenen Verfahren zur Pathogenreduktion behandelt wurden, sind als unkritisch hinsichtlich einer Übertragung von SARS-CoV-2 anzusehen, da es sich um ein umhülltes Virus handelt und die Verfahren mit vergleichbaren Coronaviren (inkl. SARS-CoV) das Virus sicher inaktivieren. Für Erythrozytenkonzentrate sind diese Verfahren derzeit nicht verfügbar. Plasmaderivate werden mindestens zwei wirksamen Verfahren zur Pathogenreduktion unterworfen und sind als sicher hinsichtlich SARS-CoV-2 anzusehen. Ungeachtet der Risikobewertung müssen in jedem Fall bei jeder Spende die Spenderauswahlkriterien der Hämotherapierichtlinien beachtet werden: Personen mit Anzeichen eines Infekts (auch unspezifisch) oder erhöhter Körpertemperatur sind nicht zur Spende zuzulassen. Darüber hinaus empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde eine vorsorgliche Spenderrückstellung für Personen, die Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten für 4 Wochen und 8 Wochen für Personen, die selbst mit SARS-CoV-2 infiziert waren. Eine Testung der Spenden ist aktuell nicht durchführbar und nicht sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit einer transfusionsassoziierten Infektion sehr gering ist und keine NAT-Testsysteme für ein Blutspende-Screening zur Verfügung stehen. Durch die SARS-CoV-2-Pandemie kann akut die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkomponenten gefährdet sein, da zum einen Personal erkrankt oder in Absonderung sein kann und zum anderen Spenderinnen und Spender aus Sorge vor Infektionen nicht mehr zu den Spendeterminen kommen. Kritisch ist außerdem, dass durch die Schließung von Schulen und anderen Einrichtungen, die für mobile Spendetermine genutzt werden, weniger Spendetermine möglich sind. Mit Blick auf Plasmaderivate ist die Versorgung aktuell gewährleistet, da diese Produkte eine deutlich längere Haltbarkeit haben. Jedoch ist abhängig von der Dauer der Pandemie auch hier mittelfristig mit Versorgungsengpässen zu rechnen, wenn nicht weiter Plasma gespendet wird. Daher weist der AK Blut darauf hin, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Blut und Blutprodukten zu gewährleisten. Spenderinnen und Spender ohne Krankheitssymptome sollten weiterhin Blut und Plasma spenden. Spendewillige mit leichten grippeähnlichen Symptomen sollten erst nach vollständiger Genesung die Blutspendeeinrichtungen aufsuchen. Es ist grundsätzlich nicht von einer erhöhten Infektionsgefahr bei Spendeterminen auszugehen. Die aktuellen Empfehlungen des RKI zu den "allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Veranstaltungen" sollten beachtet werden. Eventuell kann insbesondere bei mobilen Spendeterminen mit den örtlichen Gesundheitsbehörden eine Abstimmung zum konkreten Ablauf eines Spendetermins getroffen werden. Eine frühere Stellungnahme des AK Blut zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Blutprodukten im Falle einer Influenza-Pandemie gibt Hinweise, wie -angepasst an die aktuellen allgemeinen Empfehlungen -konkret bei Spendeterminen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung durchgeführt werden können [4] . Der Schutz des Personals der Spendeeinrichtung sollte entsprechend der Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der betriebsinternen Vorgaben gewährleistet werden. Wenn die Spenden den Bedarf trotz gegenseitiger Unterstützung der Blutspendedienste nach § 3 Transfusionsgesetz nicht mehr ausreichend decken, müssen die Einrichtungen der Krankenversorgung von den Spendeeinrichtungen darüber informiert werden. Hierzu sollten schon im Vorfeld ein Austausch zwischen den Spendeeinrichtungen und den belieferten Einrichtungen der Krankenversorgung erfolgen und ggf. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen festgelegt werden. Abhängig vom Ausmaß der Knappheit sollten in diesem Fall elektive Eingriffe mit voraussichtlichem Transfusionsbedarf verschoben werden. Es sollte zudem darauf verwiesen werden, dass ein "Horten" von Blutkomponenten kein sinnvolles Krisenmanagement darstellt. Ebenso sollten Transfusionen nach Möglichkeit nur noch blutgruppengleich erfolgen, um Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 für Notfälle verfügbar zu haben. Hinweise zu den möglichen Maßnahmen finden sich ebenfalls in der genannten Stellungnahme des AK Blut. Das ECDC weist in seiner aktuellen Risikobewertung auch auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Versorgung mit Blut und Blutprodukten hin und empfiehlt, die vorsorglichen Maßnahmen mit Blick auf den Spenderschutz und den Produktschutz der jeweiligen epidemiologischen Situation anzupassen [3] . Die Informationen zur aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 sind in einem ständigen Fluss und daher erfolgt die Einschätzung auf Basis der jetzt vorhandenen Daten. Aktuell gibt es keine wissenschaftliche Grundlage für die Annahme, dass das SARS-CoV-2 durch Blutprodukte oder Plasmaderivate übertragen werden kann. Eine transfusionsbedingte Übertragung des Erregers ist auch bei anderen respiratorischen viralen Erkrankungen bei asymptomatischen Spendern nicht beschrieben. Eine Spenderrückstellung von klinisch gesunden Blutspendern ohne konkrete Risikoanamnese ist nicht erforderlich. Clinical presentation andvirological assessment of hospitalized cases of coronavirus disease 2019 in a travel-associated transmission cluster Coronavirus Disease WL (2019) Coronaviruses and Blood Safety ECDC Outbreak of novel coronavirus transmission globally-sixth update Aufrechterhaltung der Versorgung mit Blutprodukten im Falle einer Influenza-Pandemie Aufgrund der nicht abschließend zu beurteilenden Datenlage sollte jedoch eine Rückstellung nach konkreter Exposition mit einer erkrankten Person als vorsorgliche Maßnahme vorgenommen werden, ebenso wie die Rückstellung nach Genesung von der Infektion. Diese vorsorglichen Maßnahmen müssen ggf. abhängig von der epidemiologischen Situation und der Versorgungssituation angepasst werden.Die Bewertung der Blutsicherheit ist auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes unter www.pei.de zu finden. Eine Testung der Spenden auf SARS-CoV-2 ist derzeit weder sinnvoll noch durchführbar.Die Aufrechterhaltung der Blut-und Plasmaspenden sollte im Vordergrund stehen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten weiterhin zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, wenn, wie erwartet, noch weitaus mehr Menschen in Deutschland infiziert werden. Die strikte Beachtung der grundsätzlichen Spenderauswahlkriterien gemäß Hämotherapierichtlinien bleibt essentiell, insbesondere mit Blick auf Infekte und erhöhte Körpertemperatur.Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen bei Spendeterminen sowohl für Spenderinnen und Spender als auch für das Personal schließen eine besonders sorgfältige Hygiene ein. In Abhängigkeit von der konkreten Situation kann eine Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden insbesondere bei mobilen Spendeterminen sinnvoll sein. Literatur