key: cord-0074309-jv7pnxn9 authors: Schnitzer, Monika; Truger, Achim title: Finanzierung von Zukunftsinvestitionen: Pragmatische Lösungen sind gefragt date: 2022-01-29 journal: Wirtschaftsdienst DOI: 10.1007/s10273-022-3086-7 sha: 5cfe583ef19b976fd53122f1340a59599b7a0ac4 doc_id: 74309 cord_uid: jv7pnxn9 Since the new German federal government has imposed tight fiscal policy restrictions on itself, a pragmatic approach is needed to finance the spending requirements of the transformation. The financing instruments mentioned in the coalition agreement appears to be suitable in principle for meeting key fiscal challenges facing the federal government in the coming years. However, they need to be quantified in concrete terms as quickly as possible and designed to ensure legal security in order to send reliable signals for the necessary capacity building, particularly in the construction industry and public administration. führen. Allein die Energiepreisreform, also die Absenkung der Steuer-und Abgabenbelastung auf elektrischen Strom zur Förderung der Sektorkopplung, würde übergangsweise zusätzlich mit bis zu 20 Mrd. Euro jährlich zu Buche schlagen (SVR, 2020, Ziff. 391 ff.) . Erhebliche Bedarfe werden außerdem in der Digitalisierung, der Infrastruktur, der öffentlichen Verwaltung sowie der Bildung identifi ziert (SVR, 2019 (SVR, , 2020 (SVR, und 2021 . So wären beispielsweise ergänzende Maßnahmen für den Ausbau von Infrastruktur und öffentlichem Verkehrssystem nötig, selbst wenn der CO 2 -Preis wünschenswerterweise tatsächlich zum Leit instrument der Klimapolitik avancieren würde. Zudem liegt bisher kein Konzept vor, wie ohne staatliche Unterstützung die drohenden internationalen Wettbewerbsnachteile der deutschen Industrie durch einen hohen CO 2 -Preis verhindert werden oder sozial benachteiligte Haushalte sich an den höheren CO 2 -Preis anpassen sollen. Die dafür notwendigen Subventionen und Transfers gelten zwar nicht als Investitionen. Transformationsbedingt sind sie dennoch und fi nanziert werden müssen sie gleichwohl. Anstatt die Bedarfe kleinzureden, muss eine fi nanzpolitische Strategie für die Transformation daher eine überzeugende Finanzierungsstrategie für jährliche Ausgaben in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe aufzeigen (Bardt et al., 2019; Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2020; Dullien et al., 2022) . Trotz zahlreicher einschlägiger Studien wird gelegentlich argumentiert, die öffentlichen Investitionsbedarfe ließen sich eigentlich gar nicht seriös quantifi zieren. So sei die Abgrenzung der Investitionen von konsumtiven Ausgaben schwierig, manche der vorgelegten Schätzwerte seien aufgrund der Beteiligung von Interessengruppen wahrscheinlich bewusst zu hoch angesetzt. Zudem hänge der öffentliche Investitionsbedarf stark von staatlichen Rahmensetzungen, insbesondere der Höhe des CO 2 -Preises, ab, da ein hinreichend hoher CO 2 -Preis für die Finanzierung ausreichender Investitionen durch private Investor:innen sorgen würde (Feld et al., 2021a (Feld et al., und 2021b . Ganz so unübersichtlich ist die Lage allerdings nicht. Natürlich lassen sich Bedarfe nie ohne Fehlermarge quantifi zieren. Ungefähre Größenordnungen lassen sich jedoch durchaus plausibilisieren. So hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) für zahlreiche Maßnahmen ausgesprochen, die zu einem erheblichen Ausgabenbedarf (Heimberger und Truger, 2020; Truger, 2020) . weisen darüber hinaus Eine Kreditfi nanzierung zukunftsbezogener öffentlicher Ausgaben lässt sich aus ökonomischer Sicht grundsätzlich gut rechtfertigen. So legt die Verwirklichung des intertemporalen Äquivalenzprinzips es nahe, öffentliche Nettoinvestitionen aus Gründen der Generationengerechtigkeit durch Kreditaufnahme zu fi nanzieren (Musgrave, 1959; SVR, 2007; Truger, 2015) . Nettoinvestitionen erhöhen den Kapitalstock und stiften Nutzen für zukünftige Generationen. Daher sollten letztere über den Schuldendienst auch zur Finanzierung beitragen. Zukünftige Generationen erben dann zwar eine öffentliche Schuldenlast, sie erhalten dafür jedoch einen erhöhten Kapitalstock. Ein Verzicht auf Kreditfi nanzierung würde wegen der dann notwendig werdenden Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen einseitig die heutige Generation belasten und dieser zum Nachteil zukünftiger Generationen zu geringe Anreize für öffentliche Investitionen bieten. Dieses Anreizproblem verschärft sich unter dem Druck zur Haushaltskonsolidierung, weil eine Kürzung der disponiblen öffentlichen Investitionen häufi g als einfachste Möglichkeit zur Verringerung des Haushaltsdefi zits erscheint (Barbiero und Darvas, 2014) . Im Rahmen einer verlässlichen langfristigen öffentlichen Investitionsstrategie spricht daher viel für eine Verstetigung öffentlicher Investitionen, auch durch Kreditfi nanzierung. Dadurch lässt sich gleichzeitig ein glaubwürdiges Signal für den Aufbau von Kapazitäten in Bauwirtschaft und Planungsämtern und damit den Abbau einiger der zweifelsohne bestehenden nicht fi nanziellen Hemmnisse für öffentliche Investitionen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2020) senden. Die neu angetretene Ampelkoalition hat sich beim angestrebten Normalisierungskurs nach der Corona-Krise und bei der Finanzierung der Transformation sehr enge Grenzen gesetzt. Steuererhöhungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen sein. Gleichzeitig will sie die grundgesetzliche Schuldenbremse nicht reformieren, aber schon im Jahr 2023 zur Regelgrenze von 0,35 % des BIP für die strukturelle Nettokreditaufnahme zurückkehren (SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, 2021 (Hermes et al., 2020, 21 ff.) . Die parlamentarische Kontrolle müsste über das Einrichtungsgesetz gewährleistet werden (Hermes et al., 2020, 30 ff.) (Korioth, 2020) . In dem Maße, in dem noch coronabedingte Zusatzausgaben, etwa im Gesundheitsbereich oder zur Konjunkturstabilisierung, erforderlich sind oder fortwirken oder Mindereinnahmen bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen kompensiert werden müssten, sollte eine längere Inanspruchnahme der Ausnahmeregel rechtlich möglich sein. Dies gilt angesichts der konjunkturellen und fi nanziellen Belastungen durch die vierte Corona-Welle und die erheblichen Risiken der Omikron-Variante aktuell umso mehr. Der Koalitionsvertrag zieht diese Möglichkeit aber nicht in Betracht, sondern spricht sich für die Rückkehr zur Regelgrenze der Schuldenbremse im Jahr 2023 aus. Für die Kreditfi nanzierung von Investitionen kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Zum einen die Nutzung rechtlich selbständiger Extrahaushalte als Investitionsgesellschaften, die außerhalb der Schuldenbremse Kredite aufnehmen. Zum anderen die kreditfi nanzierte Bildung oder Befüllung von Rücklagen oder rechtlich unselbständigen Sondervermögen, aus denen in späteren Jahren die notwendigen Ausgaben fi nanziert werden. Rechtlich selbständige Extrahaushalte, deren Kreditaufnahme nicht von der Schuldenbremse erfasst wird, können privatrechtlich verfasste Unternehmen in öffentlichem Besitz oder Anstalten öffentlichen Rechts sein (Hermes et al., 2020) . Im Rahmen der Schuldenbremse könnten damit neben schon bestehenden öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn oder Körperschaften wie beispielsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch andere öffentliche Investitionsgesellschaften gegründet werden, die auf konkrete Aufgaben Der Outputlücken-Nonsense gefährdet Deutschlands Erholung von der Corona-Krise Die Schuldenbremse des Bundes und die Möglichkeit der Kreditfi nanzierung von Investitionen. Rechtslage, ökonomische Beurteilung und Handlungsempfehlungen Die Reichweite notlagenbedingter struktureller Nettokreditaufnahme nach der Bremischen Landesverfassung (Art 3 BremLV) und die Bedeutung des "begründeten Ausnahmefalls SanG) angesichts der COVID-19-Pandemie Rechtsgutachtliche Stellungnahme Oeffentliche Finanzbedarfe fuer Klimainvestitionen im Zeitraum 2021-2030 Öffentliche Finanzierung von Klima-und anderen Zukunftsinvestitionen The theory of public fi nance. A study in public fi nance Staatsverschuldung wirksam begrenzen. Expertise im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Mehr Fortschritt wagen Urteil Im Namen des Volkes in dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über das Sondervermögen "Hessens gute Zukunft sichern" (Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz) vom 4. Juli 2020 (GVBl, 482), § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) vom 19. Februar 2020 (GVBl, 135) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 vom 4. Juli 2020 (GVBl, 485) in Verbindung mit dem Einzelplan Implementing the Golden Rule for public investment in Europe. Safeguarding public investment and supporting the recovery Reforming EU Fiscal Rules: More Leeway, Investment Orientation and Democratic Coordination Öffentliche Infrastruktur in Deutschland: Probleme und Reformbedarf staltung der relevanten Teile des KTF als rechtlich selbstständige Investitionsgesellschaft erwogen werden Ausblick Trotz der durch die Ampelkoalition gesetzten engen finanzpolitischen Restriktionen erscheinen die im Koalitionsvertrag genannten Finanzierungsinstrumente grundsätzlich als geeignet, wesentliche fi nanzpolitische Herausforderungen des Bundes durch die Transformation in den nächsten Jahren pragmatisch anzugehen. Allerdings bedarf es einer möglichst zügigen konkreten Quantifi zierung und rechtssicheren Ausgestaltung, auch um verlässliche Signale für den notwendigen Kapazitätsaufbau insbesondere in der Bauwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung zu setzen. Potenzielle rechtliche Risiken des Nachtragshaushalts können noch im Gesetzgebungsverfahren durch weitere Erläuterungen und konkretere Begründungen minimiert werden Zehn klimaschädliche Subventionen sozial gerecht abbauen -ein Zeitplan Sickness and in Health: Protecting and Supporting Public Investment in Europe Für eine solide Finanzpolitik Steuerschätzung bestätigt unseren Kurs und macht Mut für die Zukunft Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 Die Corona-Krise und die sozial-ökologische Transformation: Herausforderungen für die Finanzpolitik, WSI Mitteilungen Zukunftsperspektiven sichern durch Reformen, nicht durch Schulden Genug Spielraum. Klimaschutz geht in Deutschland auch ohne eine Lockerung der staatlichen Schuldenbremse, Frankfurter Allgemeine Zeitung