key: cord-0073761-4gzzkljk authors: nan title: Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie date: 2022-01-19 journal: DGNeurologie DOI: 10.1007/s42451-021-00408-5 sha: e0356ab74ad43e33c87a1ccf6020d3ae4aad1111 doc_id: 73761 cord_uid: 4gzzkljk nan Dr. Thomas Thiekötter: Stolz ist hier weniger im Spiel als die Freude darüber, verschiedene Gruppen an Menschen zusammengebracht zu haben, die die DGN, so wie sie sich heute präsentiert, geschaffen haben: ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Zu nennen sind hier die Vorstände der letzten zwölf Jahre, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die im Kern in dieser Zusammensetzung seit über acht Jahren besteht, sowie viele uns langjährig zuarbeitende Externe. In diesem Team konnten zentrale Anliegen von großer Relevanz verwirklicht werden, wie z. B. der Aufbau der Jungen Neurologen mit einem sehr eigenen Profil und großer Strahl-und Anziehungskraft. Die DGN zählt heute über 3500 junge Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung sowie über 500 Medizinstudierende, die sich die Neurologie als ihr späteres Fach auserkoren haben; nicht zu vergessen ist hierbei -wiederum zu meiner großen Freude -, dass es sich zu zwei Dritteln um Frauen handelt. Diese sehr junge Population stellt damit deutlich über ein Drittel der DGN-Mitglieder. Die DGN ist rasant gewachsen, die Mitgliederzahl hat sich in der letzten Dekade verdoppelt. Heute ist sie die zweitgrößte neurologische Fachgesellschaft der Welt und die größte in Europa. Dr. Thomas Thiekötter: Sie muss sich immer weiterentwickeln, und zwar entlang der bestehenden -oder auch nur zu erahnenden -Bedürfnisse der Mitglieder. Sie darf sich nicht zufrieden zurücklehnen, wenn alles gerade "gut läuft". Im Gegenteil: Dann heißt es, Neues aufzuspüren und zu reflektieren, ob es mit den DGN-Zielen übereinstimmt, ob es einen Mehrwert für die Gesellschaft und ihre Mitglieder schafft. Man muss nicht auf jeden Zug aufspringen, aber man sollte die neuen Bedürfnisse der nachkommenden Generation ernst nehmen und prüfen. Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist die Einbindung der Mitglieder -nur durch die aktive Mitarbeit möglichst vieler wird eine Fachgesellschaft lebendig und letztlich auch glaubwürdiger und attraktiver. Beispiel Kongress: Wir haben einen bunteren Kongress, echte Beteiligung der Mitglieder am Programm, sind offen für Rückfragen und Vorschläge -und so hat sich der Kongress immer weiter geformt. Entscheidend ist also die stetige Weiterentwicklung und ich hatte das große Glück, mit Vorständen zu arbeiten, die dafür offen waren. David Friedrich-Schmidt: Das Feld ist wirklich gut bestellt -ohne Frage ein großes Verdienst meines Vorgängers. Das Hauptfeld, das nun kontinuierlich ausgebaut werden muss, ist die Digitalisierung auf allen Ebenen. Natürlich stehen wir da nicht am Anfang, aber die Herausforderung ist letztlich, alle Angebote konsequent digital verfügbar zu machen. Daraus ergeben sich natürlich auch neue Produkte und neue Leistungen für unsere Mitglieder. Das professionell aufzusetzen und zu begleiten, ist eine umfangreiche Aufgabe. Da braucht es neben einer quirligen Mitgliedschaft auch Vorstände und Präsidenten, die den Mut haben, Innovationen einzuleiten und mitzutragen. Und hier möchte ich mich dem Lob meines Vorgängers anschließen, denn das ist nicht selbstverständlich für eine Fachgesellschaft. Das DGN-Präsidi-um zeichnet sich durch Weitsicht und Fortschrittlichkeit aus und es macht Spaß, in diesem positiven Umfeld gemeinsam ambitionierte Projekte umzusetzen. Aber die Digitalisierung ist nur eines der großen Zukunftsthemen, die die Gesellschaft weiter beherzt angehen muss. Die anderen sind z. B. Geschlechtergerechtigkeit, Nachwuchsförderung oder auch die Angebote der DGN für Pflegende und Angehörige anderer in der Neurologie tätigen Gesundheitsberufe. An diesen Themen arbeiten DGN-Kommissionen inhaltlich, wir als Geschäftsstelle werden Prozesse bestmöglich unterstützen und begleiten. David Friedrich-Schmidt: In den letzten Jahren hat sich das Grundverständnis von einer Fachgesellschaft stark verändert. Die Menschen, die bei uns Mitglied werden, wollen einen "Return on Investment", einen Mehrwert, und wir verstehen uns als Dienstleister. Natürlich gibt es zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter für medizinische Fortbildungen oder für fachspezifische Informationen, aber die DGN ist unabhängig und frei von Interessen Dritter. Das ist für uns das oberste Qualitätskriterium. Wir geben Informationen, Leitlinien, wichtige Handreichungen für den klinischen Alltag, und zwar unabhängig, aufbereitet von engagierten Experten und Expertinnen, und das in hoher Qualität. Wir möchten profund informieren, auch angesichts der Breite des Fachs und der hohen Zahl von Publikationen und Forschungsaktivitäten eine relevante Auswahl treffen. Die Inhalte kommen natürlich vom Präsidium, dem Generalsekretär und den Kommissionen, also von den vielen bei uns ehrenamtlich tätigen Neurologinnen und Neurologen. Die Geschäftsstelle begleitet diesen Prozess und schafft dafür eine Infrastruktur. Und da kommt natürlich auch wieder die Digitalisierung ins Spiel. Wir sind seit Jahren in den sozialen Medien präsent, versenden regelmäßig Newsletter und haben nun erfolgreich erste Podcasts aufgelegt. Im neuen Jahr werden wir in unserer Geschäftsstelle ein TV-Studio einrichten und können dann selbst professionell und bei Bedarf auch sehr schnell Videoinhalte produzieren. In einer Zeit, in der Informationsvermittlung zunehmend über Bewegtbilder erfolgt, ist das ein wichtiger Schritt. Die DGN hat als "Informations-und Fort-/Weiterbildungsdienstleister" durchaus noch verschiedene konventionelle Medien und Formate, wie beispielsweise die Gesellschaftsseiten in den Springer-Publikationen "DGNeurologie" und "Der Nervenarzt". David Friedrich-Schmidt: Ich würde keineswegs sagen, Print ist tot. Ich denke, wir befinden uns in einer Übergangsphase. Wir haben unsere ehrwürdige Fachzeitschrift -und ich sage hier ganz bewusst nicht altehrwürdige. Den "Nervenarzt" gibt es fast 100 Jahre, aber er hat an Aktualität und Qualität nichts verloren. Und die Fachzeitschriften, allen voran die "DGNeurologie", gibt es mittlerweile in Print sowie online und jeder kann selbst entscheiden, wie er sie konsumieren möchte. Die Gesellschaftsseiten sind ein wichtiges Kommunikationsmedium, weil sie die Aktivitäten der DGN transparent darstellen. Dadurch bauen wir eine Nähe zu den Mitgliedern auf und schaffen das "Wir sind Neurologie."-Gefühl. Dr. Thomas Thiekötter: Das sehe ich genauso -Geschäftsführung ist auch immer viel Psychologie, allerdings muss man dafür nicht unbedingt Psychologie studiert haben. Herr Friedrich-Schmidt bringt die Kompetenzen der guten Kommunikation, des fairen Umgangs, der Selbstreflexion und des klaren Urteilsvermögens mit. Außerdem noch eine andere extrem wichtige Eigenschaft: Er ist ein unruhiger Geist, der ständig nach Möglichkeiten der Optimierung sucht. Er wird sich niemals zurücklehnen und auf seinem Erfolg ausruhen, sondern am Ball bleiben und die DGN weiterentwickeln. Ich bin daher sehr beruhigt, dass wir die Geschäftsführung in seine Hände legen konnten. Was sichert den wirtschaftlichen Erfolg des "Unternehmens" DGN, was werden Sie beibehalten und ggf. weiter intensivieren, welche Geschäftszweige ausbauen? David Friedrich-Schmidt: Grundsätzlich werden strategische Entscheidungen immer mit dem Präsidium und im engen Schulterschluss mit dem Generalsekretär getroffen -und die DGN verfolgt hier seit Jahren einen sehr klaren und erfolgreichen Kurs. Ganz entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg war, den Kongress inhouse über unsere eigene Dienstleistungs-GmbH zu organisieren. Die Überschüsse gehen dann nicht zu einem Großteil an externe Dienstleister, sondern verbleiben bei uns. Daraus konnten viele große Projekte außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs initiiert werden, sei es das Editorial Office Leitlinien, verschiedene Mitglieder-Services oder letztlich auch die Unterstützung der Deutschen Hirnstiftung. Hinzu kommt der Stellenmarkt "DGN Neurojobs", über den maßgeschneiderte Angebote die Stakeholder der Neurologie erreichen. Auch das ist ein Geschäftszweig, den wir ganz bewusst nicht mehr auslagern und kommerziellen Anbietern überlassen möchten. Auf dem Feld der neuroimmunologischen Erkrankungen hat sich vieles getan. Innerhalb von nicht einmal zehn Jahren hat sich ein breites Spektrum medikamentöser Therapieoptionen etabliert, das uns nicht nur eine hocheffektive, sondern vor allem auch eine individualisierte Therapie der Multiplen Sklerose und der Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen ermöglicht. Gleiches gilt für die große Anzahl verschiedener weiterer immunvermittelter Erkrankungen mit neurologischer Manifestation: Inzwischen konnten für zahlreiche zentrale und neuromuskuläre Erkrankungen Antikörper identifiziert werden, die uns eine hochspezifische gezielte Therapie erlauben. Mit den Autoimmunenzephalitiden ist darüber hinaus in den letzten Jahren eine ganze Gruppe bislang so nicht bekannter neurologischer Erkrankungen hinzugekommen. Der rasante Fortschritt in der genetischen Diagnostik und Therapie bietet auch für die Neurologie neue Diagnostik-und Behandlungsoptionen: Individualisierte Gentherapien zeigen schon heute Erfolge im Bereich der Spinalen Muskelatrophie. Weitere Therapien werden in den kommenden Jahren auch die Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen tiefgreifend verändern. Zugleich gewinnen Erkrankungen wie die Spätfolgen einer COVID-19-Infektion an Bedeutung und werden zukünftig eine wichtige Rolle für das Verständnis anderer weit verbreiteter Infektionen und chronischer Erschöpfungszustände wie des chronischen Fatigue-Syndroms spielen. Auch hier steht die Neurologie in der ersten Reihe der individualisierten und patientenzentrierten modernen Therapie. Diese Entwicklungen wirken sich auf unseren Berufsalltag in erheblichem Maße aus. Die Anforderungen an unser Fach sind gewachsen und junge Ärztinnen und Ärzte in der Neurologie bedürfen einer breiten und fundierten Ausbildung, die alle Bereiche umfasst. Hierzu gehören neben Fähigkeiten in der neurologischen Akut-und Notfallmedizin die ambulante und stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten aller unterschied-lichen Teilbereiche der Neurologie, die neurologische Intensivmedizin und die Planung einer neurologischen Rehabilitation. Zu den praktischen Tätigkeiten im neurologischen Berufsalltag gehören die Anwendung und Bewertung von neurophysiologischen und sonographischen Untersuchungen, lumbale Punktionen und intrathekale Injektionstherapien. Verfahren wie die Plasmapherese und Immunadsorption, die Betreuung und Überwachung von Patientinnen/Patienten während interventionell neuroradiologischer Eingriffe oder Hirnschrittmacherversorgung und die Monitoring-Verfahren bei Epilepsie, Schlafstörungen und Schlaganfall sind wichtige Inhalte der neurologischen Facharztweiterbildung. Die Vorgaben der neurologischen Weiterbildung wurden in den vergangenen Jahren nicht an die enormen Entwicklungen des Faches angepasst. Aktuell beinhaltet die 60-monatige neurologische Fachweiterbildung eine sechsmonatige Ausbildung in der neurologischen Intensivmedizin und eine zwölfmonatige verpflichtende Rotation in die Psychiatrie oder Psychosomatik. Die verbleibenden 42 Monate in der stationären oder ambulanten neurologischen Patientenversorgung sind definitiv nicht mehr ausreichend, um den deutlich gewachsenen inhaltlichen Anforderungen der Neurologie gerecht zu werden! Die neurologische Facharztweiterbildung muss zum Ziel haben, das Wissen und die Fertigkeiten zu vermitteln, die klinisch tätige Neurologinnen und Neurologen im Berufsalltag brauchen. Um realistisch gewährleisten zu können, dass mit Abschluss der Weiterbildung alle relevanten Inhalte und Fertigkeiten erlernt sind, muss die Weiterbildungszeit in der Neurologie mindestens 60 Monate betragen. Die sechsmonatige Ausbildung in der neurologischen Intensivmedizin kann in diesem Zeitraum erfolgen. Ausbildungszeiten in Nachbardisziplinen wie der Neuroradiologie, Inneren Medizin oder Psychiatrie sollten möglich sein, dürfen aber die 60 Monate Weiterbildungszeit in der Neurologie nicht verkürzen! Wir, die Jungen Neurologen, fordern deshalb mit Nachdruck eine Modernisierung der neurologischen Facharztweiterbildung mit zeitlicher Anpassung an die gewachsenen Inhalte. In diesem Sinne: Die Neurologie wächst! Wachsen Sie mit! Gez. Die Therapie der COVID-19-assoziierten Enzephalopathie erfolge bisher im Wesentlichen symptomatisch, "aber ich denke, sie sollte zunehmend auch immunmodulatorisch sein", so Bösel. Dies bedeute den Einsatz von Steroiden, intravenösen Immunglobulinen ( IVIG), Tocilizumab oder einer Plasmapherese -Ansätze, zu denen es zunehmend erfolgversprechende Berichte gibt. So zeige beispielsweise eine kleine, retrospektive Fallserie bei COVID-19-Kranken mit Enzephalopathie den Erfolg einer Behandlung mit IVIG (0,4 g/kg) über drei bis fünf Tage [5]. Insgesamt fehlten aber hierzu kontrollierte Therapiestudien. Zum Thema Intensivneurologie verwies Prof. Bösel auf die aktualisierte S3-Leitlinie zur stationären Therapie bei COVID-19 [6] . Darin finden sich unter anderem ein Stufenschema zur Beatmung bei COVID-19 sowie Empfehlungen zur Thromboseprophylaxe. "Besonders relevant ist hier der Hinweis", so Bösel, "dass zwar eine Prophylaxe, aber keine halbtherapeutische oder therapeutische Antikoagulation empfohlen wird, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt." Des Weiteren hob er die DGN-Leitlinie "Neurologische Manifestationen bei COVID-19" hervor, die als Living Guideline kontinuierlich aktualisiert wird [7]. Die Themen umfassen unter anderem Delir, Post-ICU-Syndrom, Schlaganfall, Bildgebung, Neuromonitoring, EEG und Liquordiagnostik. Entscheidend sei es, bei COVID-19-Intensivpatientinnen und -patienten nach neurologischen Manifestationen aktiv zu suchen, da sie oft durch assoziierte Komplikationen verdeckt bzw. durch einen schweren pulmonalen Verlauf maskiert sind. Bei neurologischen Auffälligkeiten sei darüber hinaus die Abgrenzung von intensivmedizinischen Behandlungsfolgen wichtig. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass bei Beatmung mit hohen PEEP bedacht werden muss, dass dies den mittleren arteriellen Druck ( MAP) und damit den zerebralen Perfusionsdruck senken, aber auch gleichzeitig den intrakraniellen Druck erhöhen kann. "Immer wenn wir mögliche ZNS-Affektionen oder eine andere zerebrale Gefährdung befürchten, sollte ein multimodales Neuromonitoring erfolgen und -gegebenenfalls auch prophylaktisch -eine zerebrale Bildgebung und weitere Diagnostik." Prof. Dr. Sven G. Meuth, Düsseldorf, gab Einblicke in die Neuroimmunologie von COVID-19. Zunächst verwies er nochmals auf die Pathophysiologie und die unterschiedlichen Schädigungsmechanismen auf neurologische Strukturen durch SARS-CoV-2, wobei er dann in seinem Beitrag auf immunologische Mechanismen, Antikörper-sowie Zytokin-vermittelte Prozesse fokussierte. Zu den inflammatorischen ZNS-Syndromen gehört neben der nekrotisierenden Enzephalopathie auch die akute disseminierte Enzephalomyelitis ( ADEM), auch gibt es limbische Enzephalitiden und Enzephalopathie-Varianten mit und ohne MRT-Auffälligkeiten. Wie Prof. Meuth ausführte, existiere bei der Therapie der (Meningo-)Enzephalitiden bisher kein einheitliches Therapieschema. Bei spezifischen Ursachen sollte ohne zeitliche Verzögerung entsprechend behandelt werden (z. B. intravenöse Virustatika bis zum Ausschluss einer Herpesenzephalitis). Bei negativer Erregerdiagnostik und Beschwerdepersistenz sei ein Versuch mit einer Hochdosistherapie mit Methylprednisolon gerechtfertigt (1 g/d für 3-5 Tage) oder auch mit IVIG oder Plasmapherese. Auch die Therapie der ADEM besteht in der Gabe von hoch dosierten Kortikosteroiden (1-2 g/d über 3-5 Tage), ggf. mit oralem Ausschleichen. Bei unzureichendem Ansprechen sind ebenfalls IVIG erfolgversprechend. Eine schwierige Situation kann die Post-COVID-19-Myelitis darstellen, über die es nur wenige Berichte gibt. Wichtig sei dabei, Neuroimmunologische Phänomene bzw. immunvermittelte Erkrankungen können auch an peripheren Nerven auftreten. Beim Guillain-Barré-Syndrom ( GBS) bestehe die Therapie ebenfalls in IVIG oder Plasmapherese, auf Glukokortikoide sollte dagegen verzichtet werden, so der Referent. Weitere Aspekte, die Prof. Meuth diskutierte, waren, inwieweit immunmodulatorische Therapien einen Risikofaktor für eine SARS-CoV-2-Infektion darstellen und für einen schweren Verlauf von COVID-19 prädisponieren. Diese Sorge, die anfangs bestand, konnte zwischenzeitlich entkräftet werden: Menschen mit neuroimmunologischen Erkrankungen, die immunmodulatorische Therapien erhalten, haben weder ein erhöhtes Risiko für eine Infektion noch für einen schwereren Verlauf oder eine erhöhte COVID-19-Mortalität. Impfungen gegen COVID-19 werden für Menschen unter immunmodulatorischer Therapie empfohlen. SARS-COV-2-Impfungen scheinen nicht zu einer erhöhten Entzündungsaktivität bei neuroimmunologischen Erkrankungen zu führen. Viele weitere Daten und bisherige Empfehlungen hierzu wurden von den Grippeschutzimpfungen abgeleitet. Aber nicht nur die Sicherheit, auch die Schutzwirkung der Vakzinierung ist bei diesen Patientinnen und Patienten gegeben. Dazu existierten mittlerweile aus mehreren Ländern (z. B. Israel [8, 9] , Italien [10] , UK [11] ) gute Daten. So entsprach beispielsweise bei unbehandelten MS-Erkrankten die Impfantwort der B-Zellen (Antikörper-Titer) derjenigen von Gesunden [8] . "Man muss sich vergegenwärtigen, dass wir sehr antikörpergläubig sind; wir sehen im Wesentlichen auf das Ergebnis der B-Zell-Antwort und vergessen oft die T-Zell-Immunität", konstatierte Meuth. "Zusätzliche Untersuchungen [9] der T-Zell-Antwort zeigten -für mich überraschend -, dass gesunde Kontrollen und unbehandelte MS-Erkrankte nicht nur nahezu vergleichbare B-, sondern auch T-Zell-Antworten aufwiesen." Selbst unter B-Zelldepletierenden Therapien (z. B. Ocrelizumab) blieb die normale T-Zell-Antwort erhalten; nur unter Fingolimod waren sowohl Tals auch B-Zellantwort relevant erniedrigt. "Hinsichtlich der Impfstrategien müssen dann gegebenenfalls Wege gesucht werden, um für eine ausreichende Immunität zu sorgen; beispielsweise durch die strategische Planung des optimalen Impfzeitraums", schloss Meuth. Schlaganfälle sind ebenfalls eine wichtige COVID-19-Komplikation. Seit Pandemiebeginn lassen sich über 2500 Publikationen dazu finden -"was zu dem Thema COVID-19 und Schlaganfall schon eine gewisse Hysterie abbildet", begann Prof. Dr. Götz Thomalla, Hamburg, seinen Vortrag. Aus den qualitativ besseren Arbeiten der vergangenen Monate könne aber viel gelernt werden. Große Datensätze zeigten Schlaganfall-Raten von 1,3 % ( COVID-19-Register der Society of Vascular and Interventional Neurology [12] ) und 1,5 % ("Cerner De-identified COVID-19 Dataset" [13] ); eine Metaanalyse [14] errechnete 1,4 % zerebro-vaskuläre Komplikationen, darunter 87 % ischämische Schlaganfälle und 12 % intrazerebrale Blutungen. "Insgesamt pendelt sich für hospitalisierte COVID-19-Kranke eine reale Schlaganfall-Rate zwischen 1 % und 2 % ein; sie liegt nicht, wie in ersten kleinen Serien berichtet, bei 5 % oder mehr", betonte Thomalla. Die entscheidende Frage sei, ob COVID-19 tatsächlich einen Risikofaktor für einen Schlaganfall darstellt. Neue Daten lieferte hier eine populationsbasierte Analyse aus Schweden, die Teilnehmende vor und nach ihrer COVID-Erkrankung auswertete ("self-controlled case series" [15] ). Dabei war das Schlaganfall-Risiko in der ersten COVID-19-Erkrankungswoche um mehr als das 6-Fache, in der zweiten Woche um das 2,4-Fache erhöht und in der dritten und vierten Woche immer noch doppelt so hoch wie davor. "Ganz wichtig ist, dass hier ambulant Erkrankte mit sehr leichten COVID-Verläufen dabei waren", betont Thomalla. Das Schlaganfall-Risiko sei zwar nicht stark erhöht, aber größer als bei anderen Infektionserkrankungen wie Influenza. Auch konnten inzwischen Risikofaktoren für COVID-19-assoziierte Schlaganfälle ermittelt werden [13] . So waren COVID-19-Kranke, die zusätzlich einen Schlaganfall erlitten, älter und hatten häufiger typische bzw. klassische kardiovaskuläre Schlaganfall-Risikofaktoren (Hypertonie, Diabetes mellitus usw.). Andere Daten kommen aus dem COVID-19-CVD-Register der American Heart Association [16] . Hier hatten die Betroffenen zwar ebenfalls häufig kardiovaskuläre Vorerkrankungen, jedoch bestand keine Assoziation mit einem höheren Alter. Auch im SVIN-Register gab es bei COVID-19 viele nicht klassische und viele Schlaganfälle mit kryptogener Ätiologie (43 %) [17] . Diese Gruppe hatte auffällig höhere Inflammationsmarker. Bei kryptogenen Schlaganfällen war die Sterblichkeit fünffach höher als bei definierter Ätiologie. Thrombektomie-Fallserien weisen darauf hin, dass Betroffene mit COVID-19 jünger waren (53 Jahre [18] ) als in klassischen Thrombektomie-Serien (60 Jahre [19] ). "In der Summe spricht vieles dafür", betont Thomalla, "dass es neben den Ereignissen bei klassischen altersassoziierten und kardiovaskulären Risikofaktoren offensichtlich eine jüngere Gruppe von COVID-19-Erkrankten gibt, die auch ohne typische Risikofaktoren gehäuft große zerebrale Gefäßverschlüsse erleiden." Hier kommen verschiedene Ursachen in Betracht wie ein prothrombotisches Milieu, Zytokinsturm, Hyperinflammation oder Endothelschädigung. Hinsichtlich der Versorgung zeigte eine retrospektive Studie der BARMER Krankenkasse [20] , dass die Pandemie die Schlaganfall-Versorgung negativ beeinflusst. So gab es während der ersten Pandemie-Welle im Vergleich zum Vorjahr 9 % weniger Schlaganfall-bedingte Hospitalisierungen und 15 % weniger TIAs. Ähnliches galt auch für andere vaskuläre Notfälle wie Myokardinfarkt und Extremitätenverschlüsse. Weltweit gibt es vergleichbare Zahlen, auch aus dem SVIN-COVID-19-Register [12] , in dem stationäre Schlaganfall-Zuweisungen um 12 %, Thrombolysen um 13 % und Thrombektomien um 12-19 % zurückgingen. Die Folgen zeigten Totenscheinanalysen aus England [21] : Während der Pandemie stieg die häusliche kardiovaskuläre Mortalität um 35 %, die in Pflegeheimen um 32 %, und Schlaganfälle waren dabei mit 36 % die häufigste Todesursache. "Dieser Kollateralschaden der Pandemie ist ein klarer Handlungsauftrag an alle in der Schlaganfall-Behandlung Tätigen, dem entgegenzuwirken", mahnt Thomalla eindringlich. Das Guillain-Barré-Syndrom ( GBS) kann eine ernste COVID-19-Komplikation darstellen und bereits nach wenigen Tage auftreten. An eine Hirnnerven-Beteiligung sei immer zu denken, ebenso an eine autonome Beteiligung. Bei der Erstdiagnose eines GBS sollte stets eine SARS-CoV-2-Testung erfolgen, natürlich sei auch eine Liquordiagnostik zum Ausschluss einer anderen infektiösen Genese notwendig. Der Liquor zeige meist eine zytoalbuminäre Dissoziation; es empfehle sich außerdem eine serologische Untersuchung auf Gangliosid-Antikörper. Das COVID-19-GBS spreche üblicherweise auf die Standardtherapie an. Eine Studie analysierte die Neueinträge im globalen IGOS-Register ("International GBS Outcome Study") von Januar bis Mai 2020 [26] : Nur bei 8/49 Fällen (16 %) wurde eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt. Es ergab sich weder ein sicherer Hinweis auf einen direkten Zusammenhang von COVID-19 und GBS noch darauf, dass die absolute Zahl der GBS-Fälle weltweit während der Pandemie zugenommen hat. Prof. Dr. Jörg B. Schulz, Aachen, diskutierte Nebenwirkungen und Komplikationen der COVID-19-Impfung. "Vorab muss jedoch festgehalten werden", so Schulz eindringlich, "dass die Impfung einen Segen darstellt, ohne sie werden wir die Pandemie nicht hinter uns lassen." Vereinzelt aufgetretene Enzephalomyelitiden, Plexusneuritiden, Fazialisparesen, GBS oder anhaltende Kopfschmerz-Syndrome seien Komplikationen, die von anderen Impfstoffen bekannt sind. Bei den aktuellen sehr hohen Impfzahlen handle es sich um Fallberichte. Teilweise überstiegen diese Zahlen nicht die normalerweise erwartete Häufigkeit in der Bevölkerung. Zum Auftreten von Sinus-und Hirnvenenthrombosen ( SHVT) nach der Gabe von Vektorimpfstoffen wie ChAdOx1 von AstraZeneca und Johnson & Johnson gab es zwei zeitgleiche Publikationen aus Greifswald und Oslo [27, 28] . Bei dem Thrombosemechanismus handle es sich um eine spezifische Vakzininduzierte immunologische thrombotische Thrombozytopenie (sogenannte VITT). Dabei komme es durch Plättchenfaktor-4 (PF4) in Kombination mit Polyanionen (anstelle von Heparin wie bei der HIT) zur Komplexbildung, Komplementaktivierung und Zerstörung von Thrombozyten, wodurch Gerinnungsfaktoren aktiviert werden -resultierend in thrombotischen Ereignissen. Zur VITT-Diagnostik sind spezielle PF4-ELISAs notwendig, da die PF4-assoziierten Antikörper nicht mit den gängigen HIT-Schnelltests erfasst werden [29] . Nach dem ersten Bericht über diese Komplikation wurde 2021 von der DGN ein Register aufgesetzt und im April eine Befragung nach unerwünschten zerebrovaskulären Ereignissen mit begleitender Thrombozytopenie nach COVID-19-Impfungen in Deutschland durchgeführt. Rückmeldungen kamen von über 90 % der Universitätskliniken sowie von über 30 % der nicht universitären neurologischen Kliniken [30] . Gemeldet wurden 89 Fälle, davon 62 mit einem relevanten Ereignis (45 Sinusvenenthrombosen). Die Meldungen waren nicht auf SHVT begrenzt, es fanden sich auch primäre zerebrale Ischämien (nicht als Thrombosefolge, sondern arterielle Embolien), primäre intrazerebrale Hämorrhagien und andere vaskuläre Ereignisse. 85,5 % der Ereignisse betrafen ChAdOx1-Impfungen und 14,5 % BNT/Bion-Tech-Pfizer (bis April waren ca. 16 Millionen BNT, 4,6 Millionen ChAdOx1 sowie 1,2 Millionen mRNA 1273 verimpft worden). Die meisten Ereignisse betrafen die ersten drei Wochen nach der Impfung, 18,3 % hatten einen letalen Ausgang. Frauen hatten in dieser Erhebung ein dreifach höheres SHVT-Risiko als Männer; dagegen war das Alter kein eindeutiger Risikofaktor (24:100.000 unter 60 Jahren versus 20:100.000 ab 60 Jahren). Diese Inzidenzen müssen zu denen in der Allgemeinbevölkerung (maximal 1,75:100.000) und bei COVID-19-Erkrankten ins Verhältnis gesetzt werden, Letztere liegt über 100:100.000; betonte Schulz. Alle im Register gemeldeten Fälle werden von einer Task Force bezüglich festgelegter Kriterien überprüft und mit einem Risikoscore bewertet, wobei sich zeigte, dass VITT-vermittelte Hirnvenenthrombosen nur nach ChAdOx1-Impfung, nicht nach mRNA-basierten Impfstoffen beobachtet wurden [30] . Als Kriterien für die Diagnose einer VITT gelten: eine an Tag 1-16 nach der Impfung auftretende Thrombozytopenie (<150/nl oder relativer Abfall um ≥50 %), ein positiver ELISA zur Detektion von PF4-Polyanionen-Antikörper sowie ein positiver modifizierter PF4-Aktivierungsassay bzw. PIPA-Funktionstest ("PF4-induced platelet activation test"). Die Therapie der VITT bestehe in der Gabe von intravenösen Immunglobulinen und einer Antikoagulation unter Verzicht auf Heparin (z. B. Argatroban, Bivalirudin, NOAK). Alternativ kämen auch Kortikoide oder eine Plasmapherese in Frage. Eine vorbeugende Therapie mit intravenösen Immunglobulinen sei bereits dann indiziert, wenn nach der Impfung mit einem Vektorimpfstoff Kopfschmerzen und eine Thrombozytopenie auftreten und PF4-Antikörper vorliegen. So ließen sich SHVT verhindern. Long-COVID-und Post-COVID-Syndrom gehen mit zahlreichen und zumeist auch neurologischen Symptomen einher. Frau Dr. Christiana Franke, Berlin, gab einen aktuellen Überblick zur Diagnostik und Therapie. Beim Post-COVID-19-Syndrom handle es sich um eine junge Erkrankung, die die Fachwelt vor viele Herausforderungen stelle und zu der noch vieles ungeklärt sei, beispielsweise bei der klinischen Phänotypisierung, aber auch in der Zuordnung von pathophysiologischen Mechanismen. Wenn nach der COVID-19-Akutphase länger als vier Wochen anhaltend Symptome bestehen, spricht man von Long-COVID. Ein Post-COVID- 19 Für jede Bewerbung erforderlich sind das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ("Application Form"), eine elektronische Kopie der veröffentlichten Forschung ( PDF) und eine Zusammenfassung auf Englisch, die mit maximal 1000 Wörtern die Forschung und ihre Relevanz beschreibt. Fragen zum Forschungspreis und Ihre Bewerbung richten Sie an: Prof. Dr. med. T. Platz: t.platz@bdh-klinik-greifswald.de; Bewerbungsschluss ist der 15. April 2022. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformblatt finden Sie unter: https://www.bdh-reha.de/de/wissen/otto-loewenstein-preis/ Dieser Preis wird verliehen an deutschsprachige klinisch-neurologisch tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in der Regel unter 40 Jahre alt, für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit Pathogenese, Diagnostik und Therapie oder der pathologischen Anatomie der Krankheiten des Nervensystems befassen. Der Preis ist mit einer Geldprämie von 10.000 € verbunden. Der Preis firmierte bis 2019 als "Heinrich Pette-Preis". Vorschlagsberechtigt sind die deutschen neurologischen Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber. Das Preiskuratorium setzt sich zusammen aus: • Vertreter/in der Systemphysiologischen Forschung und Bildgebung • Vertreter/in der Neuroimmunologischen und Entzündungsforschung • Vertreter/in der DFG • Letztjährige/ r Preisträger/in • Präsident/in der DGN. Bewerbungsunterlagen: Den Unterlagen sollen die drei wichtigsten Arbeiten, das Schriftenverzeichnis und der Lebenslauf der Kandidatinnen/Kandidaten beigelegt werden. Sie sind als PDF per E-Mail bis zum 31. Mai 2022 zu richten an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V.: info@dgn.org Seit dem Jahr 2021 schreibt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie einmal jährlich den Pflegepreis der DGN aus. Mit dem Preis werden drei innovative Ideen, Projekte und Konzepte in der Pflege, welche die Versorgung von Menschen mit neurologischen Erkrankungen nachhaltig verbessern, ausgezeichnet. Die Preise sind mit 1000 €, 750 € und 500 € dotiert und mit einer Präsentation auf dem Pflegetag beim Jahreskongress der DGN verbunden. Bewerben können sich Pflegende und Stations-oder Ambulanz-Teams. Entsprechende Projekte können auch zur Preisverleihung von der Ärztlichen Leitung oder Pflegedienstleitung vorgeschlagen werden. Bewerbungen bzw. Vorschläge richten Sie bitte mit einem kurzen Exposé (max. 3 Seiten) als PDF per E-Mail bis zum 31. Mai 2022 an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V.: info@dgn.org Durch die Parkinson Fellowship der Thiemann-Stiftung soll es besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern aus der klinischen oder grundlagenorientierten Parkinson-Forschung ermöglicht werden, einen wichtigen Beitrag zur Erforschung dieser neurodegenerativen Krankheit zu leisten. Das Forschungsprojekt sollte zumindest anteilig außerhalb der bisherigen Heimatinstitution an einer Universität oder einem ausgewiesenen Forschungszentrum im Inoder Ausland durchgeführt werden. Umfang und Voraussetzung der Förderung: Der projektgebundene und auf ein Jahr begrenzte Preis umfasst eine maximale Fördersumme von 60.000 €. Ferner können zusätzliche Sachmittel beantragt werden. Das individuelle Fördervolumen wird zur Finanzierung der eigenen Stelle vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. Anträge, die bei den vorangegangenen Ausschreibungen nicht berücksichtigt wurden, können erneut eingereicht werden. Der Antrag ist als PDF-Dokument bis zum 31. Juli 2022 an den Vorsitzenden der Prof. Klaus Thiemann Stiftung zu senden (E-Mail: info@thiemannstiftung.de). Die Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts sollte insgesamt nicht mehr als fünf Seiten umfassen und ist in deutscher Sprache abzufassen (zuzüglich Publikationen/Referenzen). In der Antragsskizze sind der Stand der Forschung und die bisherigen Vorarbeiten kurz darzulegen. Weiterhin sollten die wissenschaftliche Bedeutung des Projekts sowie die Relevanz für die persönliche und berufliche Entwicklung der Antragstellerin/des Antragstellers klar ersichtlich werden. Zur Verdeutlichung des Arbeitsprogramms inklusive vorgesehener Untersuchungsmethoden können Illustrationen beigefügt werden. Dem Antrag müssen überdies ein Anschreiben mit Lebenslauf, eine Zusage des gastgebenden Instituts sowie ein Verzeichnis der bisherigen Publikationsleistungen mit Ausweisung von projektbezogenen Vorarbeiten beigefügt werden. Das Preiskomitee setzt sich aus dem Vorstand und dem wissenschaftlichen Beirat der Prof. Klaus Thiemann Stiftung zusammen. Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen des DGN-Kongresses 2022 in Berlin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bewerbungen und Rückfragen sind zu richten an: Prof. Klaus Thiemann Stiftung, Prof. Dr. Martin Südmeyer, Vorstandsvorsitzender, Telefon: (0331) 241 371 02, E-Mail: info@thiemannstiftung.de, www.thiemannstiftung.de Bitte informieren Sie sich, ob die aufgeführten Präsenzveranstaltungen wegen der aktuellen Einschränkungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie wie geplant stattfinden können! Fortbildungen FEES-Basisseminare -Flexible endoskopische Evaluation des Schluckens Effect of SARS-CoV-2 mRNA vaccination in MS patients treated with disease modifying therapies COVID-19 Vaccine response in people with Multiple Sclerosis Global impact of COVID-19 on stroke care Acute Ischemic Stroke and COVID-19. An Analysis of 27 676 Patients Stroke in COVID-19: A systematic review and meta-analysis Risk of acute myocardial infarction and ischaemic stroke following COVID-19 in Sweden: a selfcontrolled case series and matched cohort study Stroke Among Patients Hospitalized With COVID-19: results from the American Heart Association COVID-19 Cardiovascular Disease Registry Stroke etiologies in patients with COVID-19: the SVIN COVID-19 multinational registry Stroke and mechanical thrombectomy in patients with COVID-19: technical observations and patient characteristics Treatment of acute ischemic stroke due to large vessel occlusion with COVID-19: experience from Paris How does SARS-CoV-2 infection affect survival of emergency cardiovascular patients? A cohort study from a german insurance claims database Place and causes of acute cardiovascular mortality during the COVID-19 pandemic Management of patients with neuromuscular disorders at the time of the SARS-CoV-2 pandemic SARS-CoV-2/COVID-19 und neuromuskuläre Erkrankungen Association between SARS-CoV-2 infection and immune-mediated myopathy in patients who have died COVID-19 and people with neuromuscular disorders: World Muscle Society position and advice Guillain-Barré syndrome after SARS-CoV-2 infection in an international prospective cohort study Thrombotic Thrombocytopenia after ChAdOx1 nCov-19 Vaccination Thrombosis and Thrombocytopenia after ChAdOx1 nCoV-19 Vaccination Evaluation of laboratory assays for anti-platelet factor 4 antibodies after ChAdOx1 nCOV-19 vaccination COVID-19 vaccine-associated cerebral venous thrombosis in Germany Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung DGKN 10.-12. März 2022 Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Neu rologie 2022 16.-18. März 2022 Deutscher Kongress für Parkinson und Bewegungsstörun gen 24 Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epileptolo gie DGfE 27.-30 Jahrestagung Deutsche Gesellschaft für Neurowissen schaftliche Begutachtung e Augustahospital Anholt 47441 Facharzt Neurologie, St. Josef Krankenhaus Moers Rehazentrum Godeshöhe Bonn 53773 Facharzt Neurologie Krankenhaus Barmherzige Brüder Trier 56073 Facharzt Neurologie Migräne-und Kopfschmerzklinik Königstein 64711 Facharzt für Neurologie, Neurocentrum Odenwald 67655 Facharzt für das Neurozentrum am Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern Medizinische Fakultät Mannheim 79106 Facharzt für die Neurologie, Universitätsklinikum Freiburg 79539 Facharzt Neurologie, Kliniken des Landkreises Lörrach 81377 Facharzt Neurologie Facharzt Neurologie oder Neurochirurgie, Fachklinik Enzensberg Hopfen am See Therapiezentrum Burgau Assistenzärzte (w/m/ d) Neurologie Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf 03048 Klinikum Cottbus Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide 28755 Klinikum Bremen-Nord 30167 KRH Klinikum Region Hannover Medizinische Hochschule Hannover 32805 MEDICLIN Horn-Bad Meinberg Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh Augustahospital Anholt Elisabeth Damme Klinikum Oberberg GmbH -Kreiskrankenhaus Gummersbach 53177 Rehazentrum Godeshöhe Bonn 56073 Katholisches Klinikum Koblenz -Montabaur 58313 Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke 58515 Klinikum Lüdenscheid 65199 Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden 66119 Klinikum Saarbrücken 67063 Klinikum Ludwigshafen 67655 Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern 71065 Klinikverbund Südwest Sindelfingen 71640 Klinikum Ludwigsburg 72574 m&i-Fachkliniken Hohenurach 74078 SLK Kliniken Heilbronn 74365 Klinikverbund Südwest Calw 74523 Diakoneo KdöR Schwäbisch Hall 76530 Klinikum Mittelbaden Rastatt 78224 Hegau-Bodensee-Klinikum Singen 79106 Universitätsklinikum Freiburg 80804 Schön Klinik München Schwabing 81377 LMU Klinikum, Campus Innenstadt, München 81377 LMU Klinikum, Campus Großhadern, München 81377 LMU Klinikum München, Neurologische Klinik und Poliklinik 82340 Benedictus Krankenhaus Feldafing 83043 Schön Klinik Bad Aibling Harthausen 83278 Kliniken Südostbayern Traunstein 83512 Inn-Salzach Klinikum Wasserburg 83646 Asklepios Stadtklinik Bad Tölz 85049 Klinikum Ingolstadt 89331 Therapiezentrum Burgau 91056 Bezirkskliniken Mittelfranken Erlangen 94032 Klinikum Passau 97074 Klinikum Würzburg, Standort Juliusspital 97422 Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt 97980 Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim 99867 Helios Klinikum Gotha