key: cord-0055283-44p6qx79 authors: nan title: Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e. V. date: 2021-01-19 journal: Z DOI: 10.1007/s10309-020-00385-x sha: 9f01e34bb8aebfbee636274431ef686f008571d6 doc_id: 55283 cord_uid: 44p6qx79 nan Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e. V. konnte die Weiterbildung mit Zustimmung der Teilnehmenden online als Webinar starten. Trotz anfänglicher Bedenken konnte durch die Livepräsentation ein ausreichender Austausch erreicht werden. Die Vorträge konnten über die Lernplattform auch nach Ende des Seminars angeschaut und somit Inhalte vertieft werden. Die digitale Lernform hat sich damit zu einer geeigneten Ergänzung entwickelt. Das zweite Modul konnte im September im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in Berlin durchgeführt werde. Das nächsten Kolloquium Epilepsie Fachberatung ist am 03.12.2021 geplant. Ein Vorbereitungsseminar zum wissenschaftlichen Arbeiten ist vorgesehen. Anmeldungen für den neuen Kurs ab Juni 2021 liegen bereits vor. Die zunehmende Bedeutung der Weiterbildung spiegelt sich auch in der Aufnahme zu den DGN-Leitlinien Epilepsie wider. In 2020 bestand, wie bereits im Vorjahr, ein reger Austausch zwischen den Mitgliedern der Kommission und Betreibern von MZEB. Auf Die Kommission "Epilepsie und Genetik" der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie ( DGfE) wurde im Rahmen der Jahrestagung 2016 in Jena begründet. Sie hat sich aus der informellen "Arbeitsgemeinschaft Genetik" entwickelt. Die Arbeitsgruppe hat seit 2013 regelmä- In 2020 ist die Zahl Epilepsieambulanzen, die gemäß den Kriterien der DGfE zertifiziert wurden, weiter abgefallen (siehe . Tab. 1). Hauptverantwortlich hierfür ist ein Überwiegen der Löschungen (in der Regel aufgrund altersbedingten Ausscheidens der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen) gegenüber den Neuzertifizierungen. Dies gilt sowohl für den pädiatrischen Sektor, wie auch den neurologischen Sektor. 2020 zeigt sich die Zahl der Epileptologischen Schwerpunktpraxen für Kinder-und Jugendliche erneut leicht rückläufig, die Anzahl im Erwachsenenbereich und die Zahl der Löschungen sind unverändert zum Vorjahr (. Tab. 2). Durch das Terminservice-und Versorgungsgesetz ( TSVG) sollen Patientinnen und Patienten schneller Termine beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Die Leistungen nach dem TSVG für Neuund Akutpatienten werden extrabudgetär vergütet, was dazu führt, dass die Betreuung von chronisch kranken neurologischen Patienten Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e. V. Weiterhin wurde auf die nicht eindeutige Regelung bei der Kodierung singulärer epileptischer Anfälle hingewiesen. Die Kommission vertritt diesbezüglich die Meinung, dass ein singulärer/erster epileptischer Anfall, welcher nicht zur Diagnose einer Epilepsie führt über die Diagnose G 40.6 kodiert werden sollte. Die Häufig seitens des MDK empfohlene/geforderte Kodierung R56.8 (Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe inkl. Anfall o. n. A., Krampfanfall o. n. A.) bezieht sich nach Meinung der Kommission nicht auf kortikal generierte epileptische Anfälle und entspricht nicht der gängigen Nomenklatura. Auf Antrag des Vorstandes wurde erneut über die Frage der Öffnung der DRG B 76A für Synkopen (R55) diskutiert. Aufgrund einer nicht zwanglosen Übertragbarkeit der alten auf die dann neue Kodierstruktur, der unzulässigen Indikationsausweitung, dem, aus Sicht der Kommission, erhöhten Risiko für einen Verlust der nicht budgetierten B76A sowie nur geringfügiger Erlössteigerung bei den üblichen Verweildauern wird bei einem Antrag auf Erweiterung der Tabelle "Anfälle (B76-V1)" um die Diagnose R55 eine geringe Erfolgsaussicht erwartet. Im OPS-Katalog 2021 findet sich nun eine neue Definition für die OPS 1-210, die Änderungen erfolgten in enger Absprache mit der DRG Kommission und dem Vorstand der DGfE sowie der der DRG Kommission der DGN: Die Stiftung setzt sich ein für 1. Epilepsieforschung, 2. Schulungen, Fort-und Weiterbildung, 3. Strukturverbesserung in der Epilepsieversorgung. Informationen sind erhältlich über www.wolfstiftung.org Mit dem Preis würdigt die Stiftung einen der bedeutendsten deutschen Epileptologen. Der Preis wird für die beste Publikation als Erstautor in einer hochrangigen wissenschaftlichen Fachzeitschrift (peer-reviewed) aus den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren vergeben. Er besteht aus der Preisurkunde und dem Preisgeld (1000 €). Er soll im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie ( DGfE) überreicht werden. Bewerben können sich klinische und experimentelle Nachwuchsforscher deutscher Nationalität mit Arbeiten, die an deutschen oder ausländischen Institutionen entstanden sind sowie Nachwuchsforscher jeder Nationalität mit Arbeiten, die an einer deutschen Institution entstanden sind. Als Nachwuchsforscher gilt, wer am Bewerbungsstichtag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Bewerber sollen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie ( DGfE) sein. Die Ausschreibung erfolgt über die Organe der DGfE, deren Geschäftsstelle auch die Bewerbungen entgegennimmt. Die Arbeiten können von den Verfassern oder ihren Mentoren eingereicht werden. Es können bereits erschienene und zur Publikation angenommene Arbeiten eingereicht werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine von der Stiftung jeweils befristet zu bestellende unabhängige Jury. Diese besteht aus drei Personen wie folgt 5 Ein Vertreter der Stiftung, 5 Ein von der Gesellschaft zu benennender Vertreter der DGfE, Bereich der Klinischen Neuropsychologie in der Epileptologie (Kinder-und Erwachsenenbereich), die sich aktiv in den AK einbringen möchten, können sich gerne per E-Mail in den AK-internen Email-Verteiler aufnehmen lassen (Kontakte siehe unten). November 2020 Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Dt. Gesellschaft für Epileptologie Reinhardtstr Ein weiteres Mitglied, für das die Kommission Junge Epileptologen der DGfE ein Vorschlagrecht hat Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich. Die Jury entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Preisvergabe. Bei der Bewertung einer Arbeit aus der eigenen Klinik/dem eigenen Institut wirkt das betreffende Jurymitglied nicht mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss ist jeweils der 31.12. vor dem Jahr der Preisvergabe Zudem vergibt die Stiftung Michael Zuschüsse für Fernstudien der Virepa-Kurse sowie Stipendien für junge europäische Ärztinnen und Ärzte namens "Focused Michael Fellowships", um eine Hospitation in einem deutschen Zentrum zu ermöglichen. Homepage: www.stiftung-michael.de. Die Stiftung vergibt den renommierten "Michael-Preis" für die besten zum wissenschaftlichen Fortschritt beitragenden Arbeiten der klinischen und experimentellen Forschung auf dem Gebiet der Epileptologie und den "Sibylle-Ried-Preis Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie und der Schweizerischen Epilepsie-Liga auf 2023 verschoben. Stattdessen findet eine Fortbildungsakademie vom 28.04.2021 bis 30.04.2021 statt. Eine entsprechende Mitteilung wird an die Mitglieder noch über den Newsletter mitgeteilt