key: cord-0046384-a6oavaca authors: nan title: Mitteilungen der DGKJ date: 2020-06-25 journal: Monatsschr Kinderheilkd DOI: 10.1007/s00112-020-00959-z sha: 9a9e57b970f70c36348fb69ccb0cfb5707f1db0d doc_id: 46384 cord_uid: a6oavaca nan Einladung zur Web-Informationsveranstaltung der DGKJ am 16.09.2020/Absage der Mitgliederversammlung am 18.09.2020 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebe DGKJ-Mitglieder, unsere ordentliche Mitgliederversammlung, so schreibt es die Satzung des Vereins in § 12 (1) vor, findet alljährlich anlässlich unserer Jahrestagung statt. Da die Jahrestagung 2020 nun ausfallen muss, trifft dies auch die ordentliche Mitgliederversammlung in diesem Jahr. Der Vorstand wird die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit Covid-19 bewerten und behält sich vor, sofern zulässig und im Rahmen einer Risikoabwägung mit der schützenswerten Gesundheit der Vereinsmitglieder vertretbar, zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Wie Sie sicherlich wissen, hat der Gesetzgeber ein Gesetz ("Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht", Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.12.2021) beschlossen, welches es Vereinen ermöglicht, auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie handlungsfähig zu bleiben: Insbesondere ermöglicht dieses Gesetz, § 5 Abs. (1), dass Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt bleiben, d. h. eine Wieder-oder Neubestellung nicht zwingend erforderlich ist. Des Weiteren sieht dieses Gesetz zwar grundlegende Erleichterungen bei der Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen und Abstimmungen vor bzw. ohne Teilnahme an der Versammlung vor, doch stellen diese gerade große Vereine wie den unseren vor erhebliche Probleme: Der Vorstand kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitglie-Tagesordnung der Web-Informationsveranstaltung anstelle der ordentlichen Mitgliederversammlung der DGKJ Wir werden die Zugangsdaten für diese Online-Veranstaltung denjenigen Mitgliedern, deren Mail-Adressen uns bekannt sind, bis zum 15.08.2020 zusenden. Sollten Sie daran teilnehmen wollen und bis spätestens 15.08.2020 noch keine Zugangsdaten erhalten haben, bitten wir um Ihre Mitteilung an mitgliederverwaltung@dgkj.de; wir werden Ihnen dann unverzüglich die erforderlichen Zugangsdaten an die von Ihnen zu übermittelnde Email-Adresse zuleiten. Ich würde mich sehr freuen, Sie als DGKJ-Mitglied in unserer Mitgliederversammlungs-Ersatzveranstaltung zu begrüßen. Wir werden zudem das Pandemiegeschehen in den nächsten Monaten beobachten und halten Sie unterrichtet, ob/wann wir für den Verein eine Mitgliederversammlung anberaumen. Ingeborg Krägeloh-Mann (DGKJ-Präsidentin) München 11.08.1960 | Frau Dr. Marianne Soergel-Ahovi, Lörrach 12.08.1960 | Frau Dr. Gudrun Fleck, Regensburg 12.08.1960 | Frau Franziska Jaenicke Sollte ein Mitglied nicht wünschen, dass sein Geburtstag in dieser Gratulationsliste erwähnt wird, bitten wir um rechtzeitige Nachricht Sigmar Seimer, Großhansdorf 31.08.1932 | Herr Prof. Dr. Bruno Weber, Karlsruhe 75 Jahre werden: 02.08.1945 | Herr Dr. Hermann Rossius, Neumünster 03.08.1945 | Frau Dr. Heidrun Hoffmann, Cottbus 27.08.1945 | Herr Dr Nutzen Sie als Mitglied unserer Fachgesellschaft exklusive Angebote Erhalten Sie die Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen, etwa für Ihre Fortund Weiterbildung Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kinder-und Jugendmedizin (DGKJ) sowie den Antrag auf Aufnahme in die DGKJ finden Sie online: www.dgkj.de