key: cord-0006263-upfggw9l authors: Adams, H. A.; Tecklenburg, A. title: Der Notfallplan des Krankenhauses: Grundlagen und allgemeine Struktur date: 2007 journal: Intensivmed Notfallmed DOI: 10.1007/s00390-007-0778-6 sha: 4c6de221c21f205be972de6a5736d4b91c71a67f doc_id: 6263 cord_uid: upfggw9l A hospital emergency plan commonly consists of three main chapters dealing with the general aspects of emergency operation and the special aspects of external and internal emergencies. The extent of these chapters is restricted to general understanding and is completed by special instructions (emergency action plan, staff lists, material lists, situation plans) for each department. Due to its security significance, the emergency plan is handled confidential. External emergencies include mass casualty incidents, incidents with a large number of intoxicated patients, the care of patients with dangerous infectious diseases and NBC emergencies. Internal emergencies include fire and other environmental threats, the breakdown of the electrical power and water supply, the breakdown of the telephone system and other situations like bomb threat and taking of hostages. Any emergency call is sent to a special emergency phone, and a defined, experienced physician decides to activate the emergency plan. With the change from routine to emergency service, a chain of command is installed. The hospital staff deals with administrational and organizational aspects, whereas the medical staff is in charge of immediate patients' care. For each external emergency, the deployment of personnel and material and the basic organizational aspects are ordered. Comparable preparations are given for internal emergencies. To achieve realistic emergency planning, repeated evaluations and practical exercises are necessary. Furthermore, a basic independence of the hospital with respect to stocks, preparation and sterilization of instruments and catering is essential to ensure its function even under adverse conditions. " Abstract A hospital emergency plan commonly consists of three main chapters dealing with the general aspects of emergency operation and the special aspects of external and internal emergencies. The extent of these chapters is restricted to general understanding and is completed by special instructions (emergency action plan, staff lists, material lists, situation plans) for each depart-ment. Due to its security significance, the emergency plan is handled confidential. External emergencies include mass casualty incidents, incidents with a large number of intoxicated patients, the care of patients with dangerous infectious diseases and NBC emergencies. Internal emergencies include fire and other environmental threats, the breakdown of the electrical power and water supply, the breakdown of the telephone system and other situations like bomb threat and taking of hostages. Any emergency call is sent to a special emergency phone, and a defined, experienced physician decides to activate the emergency plan. With the change from routine to emergency service, a chain of command is installed. The hospital staff deals with administrational and organizational aspects, whereas the medical staff is in charge of immediate patients' care. For each external emergency, the deployment of personnel and material and the basic organizational aspects are ordered. Comparable preparations are given for internal emergencies. To achieve realistic emergency planning, repeated evaluations and practical exercises are necessary. Furthermore, a basic independence of the hospital with respect to stocks, preparation and sterili-zation of instruments and catering is essential to ensure its function even under adverse conditions. " Key words Hospital emergency planexternal emergenciesinternal emergencies " Zusammenfassung Der Notfallplan des Krankenhauses gliedert sich regelmäßig in drei Hauptkapitel, in denen die Grundlagen, der Notfallbetrieb bei externen Gefahrenlagen und der Notfallbetrieb bei internen Gefahrenlagen in dem für das Gesamtverständnis erforderlichen Umfang behandelt werden. Sie Es sind die Mitarbeiter der im unmittelbar beteiligten Bereich (Alarmstufe I), alle Mitarbeiter der beteiligten Bereiche ggf. unterstützt durch Nachbarbereiche (Alarmstufe II) oder alle personellen und materiellen Ressourcen (Alarmstufe III) betroffen. Die Alarmierung der Mitarbeiter erfolgt über regelmäßig durch die Bereiche zu aktualisierende Personallisten. Praktisch erfolgt sie mittels eines hauseigenen Telefonservers oder durch einen kommerziellen Anbieter. Die direkte Alarmierung über die Pforte oder Telefonzentrale ist nur bei kleinen Personenzahlen zu vertreten. In diesem Zusammenhang sind weiter zu bestimmen: • Zugangsregelung (Identifizierung mit Beschäftigtenausweis, Zugangsweg möglichst getrennt von Rettungswegen usw.), Parkzonen und Reserveparkraum, • Sammelplätze, • Betreuung mitgebrachter Kinder, • Ruhezonen. Bei Massenanfall verletzter oder intoxikierter Patienten ab Alarmstufe II, der Versorgung mehrerer Patienten mit allgemeingefährlichen Infektionskrankheiten, bei ABC-Gefahrenlagen sowie bei bestimmten internen Gefahrenlagen ist der Publikumsverkehr durch Sperren der Eingänge und Kontrollen zu unterbinden und der Zugang nur noch alarmierten Mitarbeitern und sonstigen befugten Personen zu gestatten. Es sind Einzelanweisungen für den Einsatz von Personal und Material sowie den grundsätzlichen Ablauf in den Alarmstufen I-III zu erstellen. Behandlungsteams -regelmäßig bestehend aus Operateur, Anästhesist und zugehörigen Pflegekräften -übernehmen die kontinuierliche Versorgung eines Notfallpatienten. Personalwechsel sind zu minimieren, um Informationsverluste bei zunehmender Patientenzahl mit zwangsläufig eingeschränkter Dokumentation zu begrenzen. Je nach Patientenzahl werden in der Alarmstufe I zunächst die üblichen Räumlichkeiten, in der Alarmstufe II die angrenzenden Räume und in der Alarmstufe III alle verfügbaren Bereiche -ggf. einschließlich Flur-und Kellerzonen (Abb. Die Vorbereitungen und der Ablauf entsprechen grundsätzlich denen beim Massenanfall von Verletzten. Wiederum sind Behandlungsteams -regelmäßig bestehend aus Internist, Anästhesist und Pflegekräften -zur kontinuierlichen Versorgung eines Notfallpatienten zu bilden. • Die Materialver-und -entsorgung mit reiner und unreiner Seite ist verbindlich zu regeln. • Eintreffende Angehörige werden in einem definierten Raum betreut. • Verrauchte Bereiche ggf. durch Unterkriechen überwinden. • Keine Aufzüge zur Flucht benutzen. • Im Speziellen gelten die Alarmanweisungen der einzelnen Bereiche mit Angabe der Rettungswege sowie von internen und externen Sammelstellen. Es gelten folgende Grundsätze: • Ausbreitung von Rauch oder Schadstoffen durch Schließen von Türen und Fenstern verhindern. • Einen Entstehungsbrand unter Beachtung der Eigensicherung mit Kleinlöschgerät bekämpfen. Ggf. Feuerlöscher usw. aus Nachbarbereichen hinzu holen. • Die Brandbekämpfung zur Eigensicherung möglichst mit mehreren Personen vornehmen. • Akten und sonstige Befunde bergen. • Den Verbleib der Patienten dokumentieren. • Patienten in ungefährdeten Bereichen strikt auf die Zimmer verweisen. • Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten. • Eintreffende Feuerwehrkräfte über die Lage informieren und deren Anweisungen befolgen. In diesem Abschnitt werden die externe und interne Stromversorgung sowie die hauseigenen Netze, z. B. • Allgemeine Stromversorgung (AV-Netz), • Ersatz-/Sicherheitsstromversorgung (SV-Netz), • Zusätzliche Sicherheitsstromversorgung (ZSV-Netz) und • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Netz), in ihren Grundzügen beschrieben. Zunächst ist die Technische Leitwarte zu alarmieren und der Notfallplan über den internen Meldekopf zu aktivieren. Ansonsten ist situationsgerecht zu handeln: • Sicherung der Vitalfunktionen akut lebensbedrohter Patienten, etwa bei Ausfall von Beatmungsund Narkosegeräten usw. • Aufschieben nicht-dringlicher Eingriffe. • Bei unaufschiebbaren Eingriffen möglichst Ausweichen in nicht betroffene Bereiche. • Reduzierung des Stromverbrauchs -alle verzichtbaren Verbraucher abschalten. • Ggf. Räumung von Bereichen oder Gebäuden. Die Wasserversorgung (und auch die Heizungsanlage) sind meist ohne Redundanz ausgelegt, so dass nur allgemeine Hinweise (Reduzieren des Wasserverbrauchs, Anlegen eines Wasservorrats, Schließen der Fenster usw.) gegeben werden können. Katastrophenmedizin -Konzentration aller Ressourcen Medizinisches Rahmenkonzept für die Überörtliche Hilfe beim Massenanfall von Verletzten (Ü-MANV) Stellungnahme zur Patientenversorgung im Katastrophenfall -der Interdisziplinären Arbeitsgruppe (IAG) Schock der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) Rheinland-pfälzisches Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2 Sichtungskategorien und deren Dokumentation Bei einer Unterbrechung der Verbindung zum öffentlichen Festnetz ist die interne Kommunikation nicht betroffen; diese fällt erst bei einer Störung der hausinternen Technik aus. In bestimmten Bereichen, etwa dem Sitz der KH-EL und in der Notfallaufnahme, sind Notfallapparate in weitgehend störfester Analogtechnik vorzuhalten, die auch bei bestimmten internen Ausfällen funktionstüchtig bleiben. Darüber hinaus können auch interne Durchsage-oder Übertragungseinrichtungen genutzt werden. Zunächst ist die Technische Leitwarte zu alarmieren und der Notfallplan über den internen Meldekopf zu aktivieren. Dies erfolgt über das Mobilfunknetz oder durch einen Meldegänger.Ansonsten ist bei einem längerem Totalausfall der Telefonanlage situationsgerecht zu handeln:• Einrichtung einer zentralen Meldestelle bei der KH-EL zur koordinierten Kommunikation über persönliche Mobiltelefone. Die Zuordnung in die Bereiche erfolgt situationsgerecht und wird auf einem Mobilfunkplan erfasst. Minimalkommunikation zwischen den wichtigsten Bereichen über Funkgeräte oder Meldegänger. Es gelten folgende allgemeine organisatorische Maßnahmen:• Bei Entgegennehmen einer telefonischen Bombendrohung den Anrufer zunächst ausreden lassen und danach ruhig und detailliert nach einem vorbereiteten Merkblatt befragen.• Panik vermeiden -keine laute Weitergabe der Bombendrohung und keine unkoordinierten Aktionen.• Alarmierung der Technischen Leitwarte und Aktivierung des Notfallplans über den internen Meldekopf. Der für die Aktivierung des Notfallplans zuständige Arzt alarmiert die Polizei, die KH-EL, die Med-EL und ggf. die Feuerwehr und die Rettungsleitstelle. Es gelten folgende allgemeine organisatorische Maßnahmen: • die Versorgung mit Wäsche und sonstigen Gebrauchsgütern.Es ist offenkundig, dass die Kliniken mit diesen Problemen bei allem Engagement nicht allein gelassen werden dürfen.